Die Stellung der Frau
Die Frau ist dem Manne offiziell Untertan, ihr traditioneller Platz in der Gesellschaft ist dem häuslichen zugeschrieben, im Gegensatz zum Mann, der im öffentlichen Leben zu stehen hat. Von ihrer Geburt an hat die Frau ihren Vater als Vormund zu akzeptieren, der sie bei der Eheschließung in die hütende Obhut ihres Gatten übergibt. So will es das Gesetz.
Die Realität sieht natürlich anders auch, auch wenn es in der männerdominierten Gesellschaft schwierig für Frauen ist selbst öffentlich Einfluß zu nehmen. Wenn eine Frau Dinge beeinflussen möchte wird sie in der Regel ihren Mann (oder Liebhaber) dazu bringen (müssen) offiziell in ihrem Sinn zu handeln.
Der Zutritt zu den Legionen ist ihr ebenso verwehrt wie die Erlangung eines politischen Amtes.
Gewisse Handwerke gelten als rein feminin, wie das Waschen, Weben und Spinnen (und generell das Herstellen von Kleidung), viele Handwerke werden aber von beiden Geschlechtern ausgeübt, ohne öffentlichen Spott dafür zu ernten, wie das Kochen, Töpfern und generell Kunsthandwerke u.v.m.
Manche Priesterämter sind nur auf Frauen beschränkt, was einer der wenigen Fälle ist, wo diese offiziell öffentlichen Einfluss besitzen.
Frauen, die sich von den gesellschaftlichen Schranken nicht fesseln lassen, gelten häufig als besonders skandalumwittert und gefährlich. Gerüchte, die nur in einer männerdominierten Welt Fuß fassen können.
Prinzipiell gelten verheiratete Frauen als hoch angesehen. Sie können an Gastmählern teilnehmen, Theater und Spiele besuchen, in die Thermen gehen, an Bildung, Kunst und Wissenschaft Anteil nehmen und häufig einen hohen Bildungsgrad erreichen.
Die Familie
Die Familie bildet den Grundstock der römischen Gesellschaft und ist ein eigener Mikrokosmos innerhalb der Stadt.
Das Oberhaupt der Familie ist der pater familias, der Familienvater. Er bestimmt über seine Söhne und Töchter und deren Kinder, seine Frau, die Sklaven, die Klienten und das Familienvermögen. Zu seinen Lebzeiten dient ihm das zukünftige Erbe als Druckmittel, seine Familie an sich zu binden. Erst nach dem Tod des pater familias sind dessen Söhne wirklich freie Männer, die mit ihrem Erbe und Leben anfangen können, was sie wollen. Die Töchter müssen sich unter die Aufsicht eines Tutors (meist ein naher Verwandter) begeben, bis durch die Ehe ihr Gatte die Vormundschaft übernimmmt. Eine Witwe ist Vormundsfrei, sollte ihr Vater bereits verstorben sein, und kann ihr Leben nach eigenen Wünschen frei gestalten.
Das Patronat
Das Patronat ist ein komplexes System von Abhängigkeiten innerhalb der römischen Gesellschaft.
Die Klienten, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Patron stehen und ihm Treue und Unterstützung schulden, profitieren im Gegenzug von seiner Unterstützung und seinem Einfluss. Viele einfache Bürger sind Klienten einflussreicher decuriones (Stadträte) oder Bandenchefs. Damit verleihen sie denen politisches Gewicht, können aber im Gegenzug zum Beispiel in einem Prozess aber auf deren Hilfe zählen. Ausländer benötigen immer einen römischen Patron, um in der Stadt offizielle Handlungen (Handel, Verträge) ausführen zu können.
Dem eigenen Patron wird allmorgendlich die Aufwartung gemacht, um ihm seine Dienste für den Tag anzubieten. Hat man selbst Klienten, empfängt man sie zuvor und nimmt sie dann nach Bedarf zu seinem Patron mit. Oft wird die Aufwartung mit kleinen Geschenken oder Tagesgeld vergolten.
Der oberste Patron aller Römer ist der Kaiser.
Die sozialen Schichten
In eine soziale Schicht wird man hineingeboren. Das bedeutet jedoch nicht, dass man auch darin sterben muss. Auf- wie auch Absteigen ist nur mit wenigen Ausnahmen quer durch die Bank möglich.
Der Adel (patricii)
Die römische Oberschicht, auch Patrizier (von patres – Väter) genannt. In den Bürgerkriegen extrem ausgedünnt füllten die Kaiser deren Reihen mit vertrauten Familien wieder auf. Oft wurden auch Rom treu ergebene Adelige eroberter Gebiete in diesen Stand erhoben. Patrizier stellen nach wie vor die gesellschaftliche Elite des Reiches und verfügen über großen Einfluss und Geldmittel. Manche Priesterämter dürfen ausschließlich von Patriziern besetzt werden.
Im Falle einer Verurteilung (sollte sich der Patrizier nicht freikaufen können) droht dem Adeligen nicht die Hinrichtung wie dem gemeinen Bürger, sondern das Exil (ausgenommen Hochverrat o.ä.).
Traditionell beziehen Adelige ihren Reichtum ausschließlich aus ihren Landbesitzungen, der Agrarwirtschaft, Bodenschätzen und selbstverständlich Kriegszügen. Sich mit einer ‘gewöhnlichen’ handwerklichen oder gewerblichen Arbeit den Tagesunterhalt zu verdienen ist für einen Angehörigen des Adels nicht nur anrüchig, sondern schlicht nicht vorstellbar und mit großem Ehrverlust verbunden.
Der Geldadel (equites)
Die Klasse der Equites (Sg.: Eques) entstand einst aus den Bürgern, die reich genug waren, sich für den Krieg ein Pferd (Equus) zu leisten. Mittlerweile haben die Equites nichts mehr mit dem Krieg zu tun. Man muss ein gewisses Vermögen nachweisen können, um Teil dieser Klasse sein zu dürfen.
Als Eques genießt man alle Vorteile des Reichtums, ohne den Einschränkungen der Patrizier zu unterliegen.
Familien, die zu den Patricii oder den Equites zählen und bereits einmal einen Konsul gestellt haben, werden zur nobilitas gezählt, die Berühmtheiten, aus deren Reihen sich die Aristokratie des Staates rekrutiert.
Die Bürger (cives)
Bauern, Handwerker und Gewerbetreibende, die mit ihrer Arbeit im Idealfall nicht nur sich, sondern auch ihre Familie und den einen oder anderen Sklaven versorgen können, sind zum Rückgrat des Imperiums geworden. Nicht die Besitztümer des Adels, sondern Handwerk und Handel sichern den Fortbestand in Zeiten, in denen keine lukrativen Kriege gegen reiche Nachbarn mehr geführt werden.
Der Pöbel (plebes)
Die Unterschicht, meist schlecht gebildet und von Gelegenheitsarbeiten abhängig. Manche verdingen sich als Tagelöhner oder verrichten niedere Dienste, doch treten sie damit in Konkurrenz zu den oftmals billigeren Sklaven. Die meisten lassen sich aushalten, vertreiben sich die Zeit damit, die Straßen unsicher zu machen und ziehen in organisierten Gangs, nicht selten von einflussreichen Männern geführt, durch die Städte. Um den Plebs ruhig zu halten und sich gleichzeitig beliebt zu machen veranstalten die Kaiser Spiele (ludi) und geben Getreidespenden aus, ohne die viele gar nicht überleben könnten (panem et circensis). Nicht zuletzt darauf gründet der Einfluss vieler skrupelloser Männer, die sich ihre Schläger aus dem Plebs rekrutieren.
Die Freigelassenen (liberti)
Freigelassene sind Sklaven, die frei gelassen wurden. Sie sind ihrem ehemaligen Herrn durch das Klientelsystem nach wie vor verbunden und üben in deren Namen oft wichtige Funktionen aus. Freigelassene dürfen nicht politisch partizipieren (dh. kein Amt bekleiden), ihre Kinder oder spätestens ihre Enkelkinder gelten aber als vollwertige römische Bürger. Vor allem kaiserliche (staatliche) Freigelassene haben häufig verantwortungsvolle Positionen inne, vor allem in der Geldverwaltung.
Die Sklaven (servi)
Sklaven sind unfrei, sie gehören einzelnen Personen (dem dominus – Herr oder der domina – Herrin), Gemeinschaften oder gar dem Staat und werden zu niederen Arbeiten in Steinbrüchen, Leichengruben oder auf den Feldern über Hausarbeiten als Hausmeister, Lehrer oder Koch bis hin zu staatstragenden Funktionen als Schatzmeister oder Sekretär wichtiger Politiker eingesetzt. Sie sind die Grundlage der römischen Kultur.
Rechtlich gesehen ist ein Sklave mit Vieh gleichgestellt. Das einzige Recht, das er besitzt, ist das Recht auf Arbeit. Er darf nicht vor Gericht gehen und als Zeuge nur unter Folter aussagen.
Als Sklave ist man seinem Besitzer auf Leben und Tod ausgeliefert, allerdings gelten gröbere (grundlose) Gewalttaten an den Sklaven als unfein und gemeinhin als Indiz für einen schlechten Charakter der Besitzers. Wird ein Sklave (oder ein peregrinus) hingerichtet, greift man dabei üblicherweise auf die als besonders abschreckend geltende Methode des Kreuzigens oder dem Tod in der Arena zurück. Trotzdem sind Sklaven nicht völlig rechtlos. Ihnen wird meistens bis zu einem gewissen Grad Besitz zugestanden. Außerdem können sie ihre Freiheit erwirken, wenn sie unrechtmäßig versklavt wurden.
Die Freiheit erlangen kann man auf verschiedenen Wegen. In ordentlichen Haushalten wird alten Sklaven oftmals die Freiheit geschenkt, auch das selbst Freikaufen ist möglich. Gladiatoren in der Arena können nach vielen Siegen das rudis, ein Holzschwert, als Zeichen ihrer Freiheit erhalten.
Viele Sklaven tragen Täfelchen aus Holz, Ton, Leder oder Metall um den Hals, die sie als Eigentum ihrer Besitzer kennzeichnen.
Siehe dazu auch den Leitfaden zum Besitzer-Sklaven-Spiel.
Die Ausländer (peregrini)
Die peregrini (Sg.: peregrinus) sind alle freie Menschen im Imperium, die nicht mit dem Bürgerrecht ausgestattet sind. Dabei handelt es sich im wesentlichen um ausländische Händler oder Zuwanderer, die nicht im Imperium geboren wurden. Um im Reich einem Gewerk nachgehen oder Handel treiben zu können ist es notwendig, dass der peregrinus einen römischen Bürger als Patron akzeptiert, der selbstverständlich auch von den Gewinnen seines Klienten profitiert.