Politik und Recht in Scarbantia

Nachdem Scarbantia von Kaiser Domitian (1. Jh. n.Chr.) zum Municipium Flavium Scarbantia gemacht wurde, dh. zur Stadt nach italischem Recht, wurden nach römischem Vorbild Verwaltungsorgane eingerichtet. Diese sind der Verwaltung der Hauptstadt nachempfunden, aber vereinfacht und in der lex municipalis (dem Stadtrecht) festgehalten.

Magistrate

Es gibt mehrere Ämter in der Stadt, die jedes Jahr neu besetzt werden. Um ein Amt bekleiden zu können muss man ein Mindestalter erreicht haben, einen Penis besitzen und frei geboren sein. Die Magistrate werden in Scarbantia nicht von der comitia (Volksversammlung) gewählt, sondern vom ordo decuriones (Stadtrat) bestimmt.

An der Spitze stehen zwei duumviri iure dicundo. Sie sind zuständig für die Rechtssprechung, die Steuereinnahmen, Freilassungen von Sklaven, Verpachtung städtischer Einnahmequellen und sitzen dem ordo decuriones vor, wodurch sie mit Bürgermeistern vergleichbar sind. Zur Umsetzung ihrer Ziele verfügen sie über einen Stab, bestehend aus einem scriba (Schreiber), einem praeco (Herold) und lictores (Leibwächtern).

Den duumviri unterstellt sind zwei aediles (Ädilen). Sie haben ebenfalls niedere Rechtsprechungskompetenz (wobei ein Duumvir diese mit einem Veto blockieren kann), die Oberaufsicht über die Märkte, die Gewichte, den Handel, sie kontrollieren die Garküchen und die Therme.

Ein quaestor schließlich ist der niederste Rang, er hat die Aufsicht über die Stadtfinanzen über und gilt als Hilfsmagistrat der duumviri.

Der Erhalt des Bürgerrechts und großes Ansehen war jahrhundertelang Motivation genug, ein Amt anzustreben, doch seit Kaiser Caracalla 212 n.Chr. allen freien Reichsbewohnern das Bürgerrecht verliehen hat wird ein Amt zunehmend als Last gesehen, so dass die decuriones teilweise schon in ihre Würden gezwungen werden müssen.

Der Stadtrat

Der ordo decurionum hat eine zentrale Bedeutung. Er setzt sich aus dem alten Provinzadel zusammen, seine Mitgliedschaft ist erblich, doch unpopulär, da sie wenig einbringt aber mit hohen Kosten verbunden ist. Es gibt klare Regelungen, mit welcher Entschuldigung ein Mitglied den Versammlungen fernbleiben darf. Der ordo vertritt die Stadt gegenüber dem Statthalter und dem Kaiser, wählt die Magistrate für das kommende Jahr und kontrolliert diese auch.

Viele reiche und vermögende Stadtratsmitglieder haben die Stadt bereits mitsamt ihrem Vermögen verlassen, da ihnen die Steuerlast zu hoch war, weswegen die Reihen des ordo decurionum ausgedünnt und die finanzkräftigsten Stadtbewohner mittlerweile außerhalb des Rates zu finden sind.

Die Bürgerversammlung

Die comitia ist die Versammlung der Bürger Scarbantias, was alle männlichen freien Bewohner der Stadt mit einschließt. Sie besitzt in Scarbantia aber keine Rechte, weder wählt sie Beamte noch beschließen sie Gesetze. Sie wird jedoch gelegentlich zu Gesetzesverkündigungen oder Staatsakten wie Opferungen einberufen. Das Tragen der Toga in der comitia ist für Bürger verpflichtend.

Gesetze

Das römische Reich ist im Prinzip ein Rechtsstaat, in dem eine umfangreiche Gesetzessammlung definiert, was Recht und was Unrecht ist. Die Magistraten sind großteils mit ihren Aufgaben als Gerichtsvorsitzende und Richter beschäftigt, da die Rechtssprechung als Hauptaufgabe des ausgedünnten Verwaltungsapparats verstanden wird.

Es gibt keine Staatsanwälte, die Anklage gegen ein Verbrechen erheben. Stattdessen kann jeder Bürger einen vermeintlichen Gesetzesverstoß vor den Richter (einen Duumvir oder Aedilen) bringen. Vor Gericht kann man entweder selbst sprechen oder sich von einem Anwalt vertreten lassen, der innerhalb eines zeitlich begrenzten Plädoyers den Richter und die interessierten Zuhörer von Schuld oder Unschuld des Mandanten überzeugen muss. Solche öffentlichen Gerichte ein Spektakel, wenn die begeisterte Menge ob der rhetorischen Gewitzheit des Anwalts lautstark Partei ergreift und so den Richter beeinflusst. Sklaven dürfen selbst kein Gericht aufrufen und nur unter Folter aussagen. Gerichte tagen für gewöhnlich vormittags.

Das Gesetz kennt keine längeren Freiheitsstrafen, nur kurze Untersuchungshaft in akuten Fällen. Als Strafen werden üblicherweise Geldstrafen verhängt. Nur bei schweren Vergehen (Mord, Hochverrat, Verweigerung des Opfers an den Kaiser) werden auch Hinrichtungen ausgesprochen, die bei Bürgern mit dem Schwert, bei Sklaven und Ausländern am Kreuz oder in der Arena vollstreckt werden.